Gewinnvortrag

Gewinnvortrag
durch Gewinnverwendungsbeschluss verbleibender Gewinnrest zur Regulierung der  Gewinnverwendung in späteren Jahren; wird auf das jeweils folgende Geschäftsjahr vorgetragen und der Ausschüttungsbasis ( Bilanzgewinn) hinzugerechnet.
- Auszuweisen als Bilanzposition „Gewinnvortrag/Verlustvortrag“.
- Vgl. auch  Verlustvortrag.

Lexikon der Economics. 2013.

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